TOP 1: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für den Zeitraum 2014 - 2018

Der Vorsitzende erläuterte, dass nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei den Gerichten in den Strafkammern sog. Schöffen als ehrenamtliche Richter tätig sind. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Somit steht für die Jahre 2014 – 2018 die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen an. Die Städte und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Böblingen müssen eine Vorschlagsliste aufstellen, über die vom jeweiligen Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. Sodann informierte Bürgermeister Erwin Heller, dass die Gemeinde Altdorf 5 Personen vorschlagen darf. Diese Zahl darf weder über- noch unterschritten werden. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

In geheimer Wahl wählte der Gemeinderat von insgesamt 8 Bewerbern die folgenden 5 Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:

1. Frau Heike Doris Valentin, geb. Büscher
2. Herr Martin Rothmann geb. Müller
3. Herr Bruno-Jürgen Schwarz
4. Frau Natascha Affemann
5. Herr Jürgen Schulz-Heldmaier, geb. Schulz

Die Vorschlagsliste für Schöffen liegt nun eine Woche lang im Rathaus zu jedermann Einsicht aus.

TOP 2: Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Bürgermeister Erwin Heller führte aus, dass die vierjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf am 26. Juli 2013 aus läuft. Daher sind die künftigen Mitglieder gemäß § 192 und § 199 BauGB i. V. m. § 2 der Gutachterausschussverordnung neu zu bestellen. Nach den geltenden Vorschriften sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Werten sachkundig und erfahren sein. Auch sachkundige Gemeinderäte können bestellt werden. Außerdem sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Da sich ein Stellenwechsel bei der Finanzbehörde ergeben hat, ist darüber hinaus noch für die Amtszeit bis 26. Juli 2013 formell der zuständige Vertreter der Finanzbehörde zu bestellen. Dies ist zwingend notwendig, da der Gutachterausschuss noch vor der Sommerpause die Bodenrichtwerte neu festlegen muss. Im Übrigen hat der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg verschiedene Änderungen abzeichnen, die unter Umständen eine komplette neue Organisation der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg mit sich bringen.

Ohne Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen, folgende Mitglieder für die Zeit vom 27.07.2013 bis 26.07.2017 in den Gutachterausschuss der Gemeinde Altdorf zu bestellen:
Friedrich Hermann ehrenamtlicher Gutachter u. Vorsitzender
Bernhard Henne ehrenamtlicher Gutachter u. Stellv. Vorsitzender
Peter Eble, Kreisbaumeister a. D. ehrenamtlicher Gutachter
Wolfgang Henne ehrenamtlicher Gutachter
Eberhard Wörner, Kreisbaumeister stellv. ehrenamtlicher Gutachter
Johannes Berner stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Irmgard Feinler Vertreterin des Finanzamtes
Elisabeth Seeger-Storm stellv. Vertreterin des Finanzamtes

Darüber hinaus wurde für die Zeit vom 11.06.2013 bis 26.07.2013 Frau Irmgard Feinler als Vertreterin des Finanzamtes in den Gutachterausschuss der Gemeine Altdorf bestellt.

TOP 3: Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Altdorf in den Jahren 2008 bis 2011

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 29. August bis 11. Oktober 2012 die Bauausgaben der Gemeinde Altdorf der Jahre 2008 bis 2011 geprüft hatte. Mit Schreiben vom 14. November 2012 wurde der Bericht über die Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Altdorf der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Gemäß § 114 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom 26. Februar 2013 über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet. Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass zwischenzeitlich mit Schreiben vom 17. April 2013 das Landratsamt Böblingen die Prüfungsbestätigung erteilt hat. Damit ist das Prüfungsverfahren abgeschlossen. Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.

TOP 4: Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2007 bis 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt, wesentliche Prüfungsfeststellungen und Stellungnahme der Gemeindeverwaltung

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 16. April bis 05. Juni 2012 die Kassen- und Rechungsprüfung der Gemeinde Altdorf der Jahre 2007 bis 2010 vollzogen hatte. Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist bei Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern die Gemeindeprüfungsanstalt zuständige Prüfungsbehörde.
Erfreut berichtete der Vorsitzende über das Fazit der Gemeindeprüfungsanstalt, die der Gemeinde für den Prüfungszeitraum 2007 – 2010 geordnete finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse bestätigt hat. Gegen Ende des vorangegangenen Prüfungszeitraums hatte sich die in den Jahren zuvor noch angespannte Ertragskraft des Verwaltungshaushalts deutlich verbessert. Aufgrund weiterer erheblicher Zuwächse beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat sich diese positive Entwicklung, begünstigt durch die zeitversetzte Wirkung des Finanzausgleichs, bis 2008 fortgesetzt. Durch einbrechende Netto-Steuereinnahmen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise und einen weiter spürbar steigenden Zuschussbedarf ist das Ergebnis des Verwaltungshaushalts 2009 signifikant, jedoch geringer als bei vergleichbaren Gemeinden, geschmälert worden. Geringe Mehreinnahmen und Mehrausgaben im Verwaltungs- und Betriebsbereich führten 2010 zu einer leichten Verbesserung der Überschussquote. Aus den erzielten Überschüssen konnten die Tilgungen finanziert und darüber hinaus ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der investiven Ausgaben der Vermögenshaushalte (insgesamt rd. 5,4 Mio. EUR) geleistet werden, sodass diese ohne Kredite zu 78,2 v.H. mit Eigenmitteln und zu 21,8 v.H. mit Zuweisungen und Zuschüssen äußerst günstig finanziert werden konnten. Die Verschuldung ist weiter abgebaut worden und lag zuletzt 13 v.H. unter der durchschnittlichen Gesamtverschuldung (einschließlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung). Ferner konnte der Bestand der allgemeinen Rücklage um 0,5 Mio. EUR erhöht werden.
In seinem kurzen Resümee betonte der Schultes, dass keine schwerwiegenden rechtlichen oder inhaltlichen Beanstandungen festgestellt wurden. Nach der Beantwortung einer Verständnisfrage aus den Reihen des Gemeinderates nahm das Gremium einstimmig vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichts und der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.

TOP 5: Bausachen

Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zu folgenden beiden Bausachen erteilt:

- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro und Garage, Weilemer Weg 21, 
  Flst. 4960/8.
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hegelstraße 4, 
  Flst. 4961.