Am Dienstag, den 18. Juli 2017, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt.

Anbei das Protokoll

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt, der den Bürgerinnen und Bürgern zu Beginn jedes Kalenderquartals die Gelegenheit bietet, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen, begrüßte Bürgermeister Erwin Heller die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Einwohnerfragestunde wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.

TOP 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan ?Sonnengarten? sowie örtliche Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Vorstellung des geplanten Bauvorhabens

 

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Herrn Wolfgang Körner von der Firma Integralbau aus Sindelfingen, Frau Sabine Niedhorn von der Firma FUNDAX aus Sindelfingen sowie Herrn Karl-Heinz Huschka vom Architekturbüro Solarplan und führte kurz in das geplante Vorhaben ein. Die Firma Integralbau – Gesellschaft für Grundstücksentwicklung und Baubetreuung mbH aus Sindelfingen hat die beiden in Privatbesitz befindlichen Flst. Nr. 76 und 76/3 erworben und möchte auf dem zentral gelegenen Areal zur Deckung des örtlichen Bedarfs Mehrfamilienhäuser und 4 Reihenhäuser mit 34 Wohneinheiten sowie einer Gastronomie errichten.

 

Architekt Karl-Heinz Huschka vom Büro Solarplan Sindelfingen stellte sodann die Entwurfsplanung vor. Auf dem „Sonnengrundstück“ sollen vier Mehrfamilienhäuser mit 34 Wohnungen, vier Reihenhäuser, eine Gastronomie, ein Ladengeschäft sowie eine große Tiefgarage mit 58 Tiefgaragenstellplätzen entstehen. Weitere 21 oberirdische Stellplätze werden auf dem Baugrundstück und auf öffentlichem Grund hergestellt. Alle Wohneinheiten sind an die Tiefgarage angebunden und barrierefrei zu erreichen. Der Zuschnitt der Wohnungen bildet eine gute Mischung mit 3- bis 4-Zimmer-Familienwohnungen und kleineren seniorengerechten Wohnungen. Die Planung für eine Gastronomie mit einer Fläche von 150 m² und einem Biergarten mit 250 m² lässt sich auf die Bedürfnisse eines künftigen Pächters problemlos anpassen. Die Tiefgarage wird über eine 2-spurige Zufahrt von der Holzgerlinger Straße her erschlossen, sodass eine problemlose Ein- und Ausfahrt, vor allem im Hinblick auf die Besucher von Gastronomie und Ladengeschäft, möglich sein wird.

 

Für die weiteren Planungen wird aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, die Gastronomie nach Möglichkeit um einen zusätzlichen Saal zu erweitern und mehr Stellplätze hierfür vorzusehen. Dies wäre aus Sicht von Bürgermeister Erwin Heller durch den Zuschlag des Ladengeschäftes zur Gastronomie möglich. Eine verfeinerte Planung wird jedoch erst möglich sein, wenn feststeht, welche Bedürfnisse ein bisher noch nicht bekannter Pächter bezüglich der Lokalität hätte.

 

Die Anregung, in den noch zu schließenden städtebaulichen Vertrag die Herstellung von weiteren Stellplätzen für die Gastronomie, die Vermietung von 1 – 2 Wohnungen zu sozial verträglichen Mietpreisen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen aufzunehmen, soll geprüft werden. Des Weiteren soll der städtebauliche Vertrag durch eine Anwaltskanzlei ausgearbeitet werden. Bürgermeister Erwin Heller betonte jedoch, dass die Vertrauensbasis zwischen dem Investor und der Gemeinde gegeben ist, was eine gute Grundlage für dieses Vorhaben sei.

 

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB

 

Das Sonnenareal, bislang vor allem durch das namensgebende Gasthaus geprägt, erstreckt sich ausgehend von der Holzgerlinger Straße zwischen der Schulstraße und dem Scheunenweg und stellt eine klassische Potentialfläche für die Umnutzung und Nachverdichtung im Innenbereich dar. Sowohl das Gasthaus als auch die südlich daran anschließenden Neben- bzw. Wirtschaftsgebäude wurden im Frühjahr 2017 abgerissen, um eine neue Nutzung des Areals zu ermöglichen. Ein Erhalt des Gebäudes mit gastronomischer Nutzung war aufgrund des Alters des Gebäudes in Verbindung mit für eine Gastronomie unzureichenden Grundrissen aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich.

 

Die beiden Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Obere Straße“ mit Rechtskraft vom 12.10.1996. Dieser setzt für die betreffenden Grundstücke mit 3 am Bestand orientierten Baufenstern aus heutiger Sicht nur sehr eingeschränkte Baumöglichkeiten fest.

 

Um für das geplante Vorhaben verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 12 i.V.m. §13a BauGB mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag, der auch die von der Gemeinde gewünschte gastronomische Nutzung verbindlich regelt, aufgestellt werden. Der Durchführungsvertrag ist spätestens vor dem Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Die Gemeinde hat bereits im Vorfeld einen Planungskostenvertrag mit dem Bauträger abgeschlossen, der diesen verpflichtet die Aufwendungen der Gemeinde für Planungskosten zu übernehmen.

 

Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss soll der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet werden. Dieser wird dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt nach der Sommerpause vorgestellt werden.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, für das Sonnengrundstück einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Beauftragung des Büros mquadrat kommunikative Stadtentwicklung mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Die Planungsleistungen für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Sonnengarten“ Leistungsphase 1 – 3 wurden an das Büro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung, Bad Boll, vergeben. Mit dem bereits geschlossenen Planungskostenvertrag hat sich die Firma Integralbau verpflichtet die Aufwendungen der Gemeinde für Planungskosten zu übernehmen.

TOP 3: Betreuungsangebot Kernzeitbetreuung an der Adolf-Rehn-Schule Erweiterung des Angebots sowie Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung

Ein Wunsch vieler Eltern war es, die Betreuungszeiten in den Kernzeitgruppen an Nachmittagen über die bisherigen Zeiten bis 14.00 h auszudehnen. Dies ging aus einer Elternbefragung im letzten Jahr und aus einer erfragten Kernzeitvormerkung für das Schuljahr 2017/2018 im Frühjahr 2017 als Ergebnis klar hervor.

 

Das Betreuungsangebot der Kernzeitbetreuung an der Adolf-Rehn-Schule soll deshalb erweitert werden, das beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung des Kindergartenausschusses einstimmig. Ab Schuljahresbeginn 2017/2018 wird eine weitere Kernzeitgruppe eröffnet, die montags bis donnerstags eine Betreuung von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr anbietet. Die Gruppe wird von einer Erzieherin betreut, die die Betreuungszeit ganz abdeckt und zwei bis drei Mitarbeiterinnen, die tageweise wechselnd eingesetzt werden, sodass zwei Betreuungskräfte in den Hauptzeiten anwesend sind.

 

Als Gruppenraum für diese neue Kernigruppe ist das Klassenzimmer im Erdgeschoss des Alten Schulgebäudes vorgesehen, zudem können noch die Räume der Kernigruppen 1&2 und 3&4 für diese Spätbetreuung nach 14.00 Uhr genutzt werden.

 

Neben der Möglichkeit, die Hausaufgaben nach der Mittagspause zu erledigen, sind erste Freizeitangebote schon in Vorbereitung. Am Montagnachmittag wird in der Theater-AG zum kreativen Spiel eingeladen. Erste Rückmeldungen von Jugendtrainern des TV Altdorf, die donnerstags ein Sportangebot betreuen werden, liegen ebenfalls vor, sodass auch der Elternwunsch nach kulturellen und sportlichen Aktivitäten erfüllt werden kann.

 

Die in der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“ zuletzt im Jahr 2007 angesetzten Elternbeiträge für die bisher bestehende Betreuungsform bis 14.00 Uhr wurden anlässlich der Ausweitung der Betreuungszeit von der Verwaltung nach nunmehr 10 Jahren neu berechnet und entsprechend angepasst. Dabei wurde dem Wunsch aus der Mitte des Gemeinderats nach einem ausreichend hohen Kostendeckungsgrad für dieses freiwillige Angebot der Gemeinde Rechnung getragen.

 

Neu ist auch, dass der Elternbeitrag für 12 Monate erhoben wird, sodass der Monat August nicht mehr wie bisher beitragsfrei bleibt. Dies entspricht der Systematik der Kindergartengebühren. Die Ermäßigungssystematik wurde auf eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, die die Kernzeitbetreuung gleichzeitig besuchen, umgestellt. Für Geschwisterkinder und für alleinerziehende Eltern wird es einen um 25 % ermäßigten Elternbeitrag geben. Für eine Änderung des Betreuungsumfangs während eines Schulhalbjahres wird zur Deckung des entstehenden Verwaltungsmehraufwands eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € eingeführt.

 

Auf Wunsch des Gemeinderats wurde eine Regelung aufgenommen, die es der Verwaltung ermöglicht, auf Antrag in besonders gelagerten sozialen Härtefällen eine Ermäßigung der Elternbeiträge zu gewähren

TOP 4: Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung

Die Elternbeiträge für den Besuch der Altdorfer Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig angepasst. Die Gemeinde folgt dabei den gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen. Auf der Grundlage einer rund 20%igen Kostendeckung der Betriebsausgaben durch die Elterngebühren, empfehlen die Verbände für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine Erhöhung um
 8 %, um den kostenintensiven Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem Jahr 2015 aufzufangen. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 fällt die Erhöhung dann wieder moderat mit 3 % aus.

 

Der Gemeinderat ist auf Vorschlag der Verwaltung im vergangenen Jahr einen Zwischenschritt gegangen und hat die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 bereits um 5 % statt nur um 3 % angehoben. Deshalb steigt der Elternbeitrag für die Ein-Kind-Familie im Kindergartenbereich nicht um 8 %, sondern nur um 6 % von derzeit
105 €/Monat ab 01.09.2017 auf 111 €/Monat und in der Kinderkrippe von
307 €/Monat auf 325 €/Monat. Ab 01.09.2018 erhöhen sich die Elternbeiträge um
3 % auf 114 €/Monat für Kindergartenkinder und auf 335 €/Monat für Krippenkinder.

 

Für die Ganztagesbetreuung gibt es auch weiterhin keine Empfehlungen der Spitzenverbände. Um den notwendigen personellen Mehraufwand für das Personal in der Ganztagesbetreuung auszugleichen, wird die Ganztagesgebühr, die zusätzlich zur Kindergarten- und Krippengebühr erhoben wird, um zusätzliche 5 % erhöht.

 

Die Änderung der Kindergartensatzung, nach der die Elternbeiträge erhoben werden, wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Einführung einer einkommensabhängigen Gebühr, wie sie von einem Gemeinderat schon vor Jahren angeregt wurde, fand jedoch keine Zustimmung in der Ratsrunde, wohl aber eine Regelung, die es der Verwaltung ermöglicht, auf Antrag in besonders gelagerten sozialen Härtefällen eine Ermäßigung der Elternbeiträge zu gewähren.

TOP 5: Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses der Gemeinde Altdorf endet am 26.07.2017. Deshalb hat der Gemeinderat die Mitglieder des Gutachterausschusses für die folgenden 4 Jahre neu bestellt. Dies sind im Einzelnen:

 

Herr Wolfgang Henne                             ehrenamtlicher Gutachter u. Vorsitzender

Herr Bernhard Henne                              ehrenamtlicher Gutachter u. stellv. Vorsitzender

Herr Eberhard Wörner                             ehrenamtlicher Gutachter

Herr Jonathan Eitel                                  ehrenamtlicher Gutachter

Herr Johannes Berner                             stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Herr Christoph Zipperer                           stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Herr Marco Noller                                      stellv. ehrenamtlicher Gutachter

Frau Irmgard Glock                                   Vertreterin des Finanzamtes

Frau Elisabeth Seeger-Storm                 stellv. Vertreterin des Finanzamtes

 

Nach mehr als 30-jähriger Tätigkeit haben der bisherige Vorsitzende Fritz Hermann und Kreisbaumeister a.D. Peter Eble dieses Ehrenamt aufgegeben. In der letzten Sitzung des „alten“ Gutachterausschusses am kommenden Montag werden beide Herren von Bürgermeister Erwin Heller verabschiedet.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Pflegeheimstandort P 10

 

In der Maisitzung hatte Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass es möglicherweise noch einen weiteren neuen Standort P 10 für das gewünschte Pflegeheim nahe der Ortsmitte geben könnte. Bei der intensiven  Überprüfung dieses Standortes hat sich jedoch nun leider herausgestellt, dass dieser Standort sowohl für den privaten Eigentümer als auch für die Gemeinde nicht weiter in Betracht kommen kann. Damit werden nun im nächsten Schritt die beiden in die enge Wahl gefassten Standorte „Seewiesen-Nord“ und „Erlachaue“ näher untersucht.

 

 

Sonstiges

 

Bauvorhaben Ahornweg 19 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

 

Die Verwaltung wurde ermächtigt, das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Ahornweg 19 gegenüber der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen zu erteilen.

 

 

Anfragen

 

Pflege der Bepflanzung am Altdorfer Kreisel

 

Ein Gemeinderat berichtete, dass das hohe und sichtbehindernde Gras, das auf dem neuen Kreisverkehr an der B 464 wächst, dringend gemäht werden muss. Er bat darum, die zuständige Stelle darauf aufmerksam zu machen, dass die Bewuchspflege künftig routinemäßig vorgenommen wird. Die Verwaltung wird dem für die Pflege zuständigen Straßenbauamt in Herrenberg einen entsprechenden Hinweis geben.

 

 

Förderung der E-mobilität in Altdorf

 

Bereits bei einer früheren Sitzung regte ein Gemeinderat an, Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Waaghäusle in der Bachstraße einzurichten, um dadurch einen Beitrag zur Verbreitung von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu leisten. Bürgermeister Erwin Heller berichtete als Zwischenstand, dass die Gemeinde für die Anschaffung und Aufstellung von Ladesäulen bereits einen Förderantrag gestellt habe. Das laufende Programm sei jedoch überzeichnet, sodass die Gemeinde zunächst auf ein folgendes Förderprogramm warten muss, um dieses Thema voranbringen zu können.

 

 

Bebauungsplan „Dörnach-West“ der Stadt Holzgerlingen

 

Ob der Feldweg vom Wasserturm zur Erschließungsstraße für das Neubaugebiet „Dörnach-West“ ausgebaut werden soll, das fragte sich ein Gemeinderat, der durch einen entsprechenden Kommentar in der Kreiszeitung hellhörig geworden war. Bürgermeister Erwin Heller konnte hier Entwarnung geben. Vor einigenTagen erhielt die Gemeinde den überarbeiteten Entwurf des Holzgerlinger Bebauungsplans, der in der Septembersitzung des Gemeinderats ausführlich vorgestellt werden soll.

 

 

Bettelei in Altdorf

 

Vor kurzem sind wieder einmal organisierte Bettlergruppen durch Altdorf gezogen. Besonders gerne sucht diese Personengruppe Haushalte von älteren und alleinlebenden Bürgerinnen und Bürgern auf. Ein Gemeinderat bat darum, in einem ausführlichen Hinweis im Mitteilungsblatt die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es nicht sinnvoll ist, den Bettlern Geld oder Sachmittel zu überlassen, denn das würde nur weitere Bettlergruppen anziehen.

 

 

Ankauf der Ackermann-Skulptur am Panoramaweg

 

Ein Gemeinderat regte an, sich Gedanken darüber zu machen, ob die im Rahmen der Sculptoura aufgestellte Ackermann-Skulptur am Panoramaweg nicht erworben werden könnte, um diese auf Dauer hehalten zu können. Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass er auch schon verschiednerseits darauf angesprochen wurde und es auch Unterstützer gebe, die bereits Geldspenden hierfür angekündigt hätten. Die Skulptur ist derzeit eine Leihgabe des Künstlers, die zunächst noch 2 Jahre dort stehen bleiben kann. Der Schultes könnte sich aber durchaus vorstellen, das Kunstwerk zu erwerben, damit man es auf Dauer habe. Er will sich um Mittel aus Stiftungstöpfen bemühen, damit die Finanzierung für die Gemeinde leichter falle.

 

 

Vollsperrung der Verbindungsstraße Ehningen/Hildrizhausen

 

Warum die Verbindungsstraße zwischen Ehningen und Hildrizhausen in den Sommerferien voll gesperrt wird, das fragte sich ein Gemeinderat, weil der Straßenbelag doch noch recht gut aussieht. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass diese Komplettsanierung bereits im vergangenen Jahr noch während der Arbeiten an der B 464 geplant gewesen sei. Die zusätzliche Belastung der Altdorfer Straßen durch eine notwendige wochenlange Vollsperrung konnte dann aber glücklicherweise im interkommunalen Zusammenschluss verhindert werden. Die Arbeiten werden jetzt aber in den Sommerferien ausgeführt und sind hauptsächlich der Sanierung der Straßenschächte und der Verbesserung der Straßenentwässerung geschuldet.