TOP 1 – Ehrung der Mehrfachblutspender

 

In Altdorf ist es eine gute Tradition, am Jahresende treuen Blutspenderinnen und Blutspendern zu danken. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung zeichnete Bürgermeister Erwin Heller zusammen mit Herrn Wolfgang Hahn vom DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf insgesamt 8 Mehrfach-Blutspender/innen für 10-, 25- und 50-maliges Blutspenden aus.

 

Im Einzelnen erhielten die Blutspenderehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden: Christian Goy, Benjamin Hohenschläger, Alexander Kümmel, Franziska Patzer und Alfons Schrade.

 

Die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhielten Thorsten Reif und Siegfried Vollmuth.

 

Für 50-maliges Blutspenden erhielt Ursula Strohmayer die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 50.

 

 

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Bildunterschrift: (v.l.n.r.) Bürgermeister Erwin Heller, Franziska Patzer, Christian Goy, Ursula Strohmayer, Wolfgang Hahn vom DRK Ortsverein Holzgerlingen-Altdorf,

 

„Blut bedeutet leben, denn ohne Blut können wir nicht leben. Deshalb retten alle Menschen, die etwas von ihrem Lebenssaft spenden, zuverlässig Leben.  Sie schenken einem anderen Menschen die Wiederherstellung seiner Gesundheit und oft sogar ein zweites Leben.“, mit diesen Worten eröffnete der Vorsitzende seine Rede anlässlich der Blutspenderehrung. Er betonte, dass jeder Blutspender ein Lebensretter der besonderen Art ist. Denn Blutspender haben nichts Spektakuläres getan, sie sind einzig und allein zum Blutspenden gegangen. Auch werden sie nie erfahren, wem sie mit Ihrer Bereitschaft, etwas von dem eigenen Lebenssaft abzugeben, geholfen haben. „Diese Haltung ist von Solidarität und Verantwortungsgefühl geprägt, sie zeugt von großem Mitgefühl mit Menschen, die dringend auf Bluttransfusionen oder auf Medikamente, die aus Blutpräparaten hergestellt werden, angewiesen sind“, machte Bürgermeister Erwin Heller deutlich. Gleichzeitig betonte er, dass unsere Gesellschaft davon lebt, dass Menschen Gemeinsinn zeigen, dass sie nicht nur an sich, sondern auch an andere denken. Unser Zusammenleben kann nur gut funktionieren, wenn Menschen etwas für andere tun und mit ihrem Handeln dazu beitragen, dass wichtige allgemeine Aufgaben erfüllt werden können. Sodann fuhr er fort: „Blut ist immer noch ein ganz besonderer Saft, wie einst der Dichter und Naturforscher Johann Wolfgang von Goethe definierte. Denn Blut ist nicht nur unser Lebenselixier, es ist bei Verlust auch nur durch Blut zu ersetzen. Die Forschung läuft zwar auf Hochtouren, aber noch ist es nicht gelungen, Blut künstlich herzustellen. Und das heißt: Im Fall des Falles sind Schwerverletzte und Schwerkranke auf Blutspenden angewiesen. Um eine Überlebenschance zu haben, um geheilt zu werden, brauchen sie nicht nur tüchtige Ärzte und gut ausgestattete Krankenhäuser, sie brauchen auch Blutkonserven. Bevor ihre Notlage eintrat, musste es Menschen gegeben haben, die etwas vom eigenen Lebenssaft gespendet hatten.“ Der Schultes betonte, dass der Bedarf in Deutschland groß ist, denn täglich werden ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Und der Bedarf wächst weiter. Das hängt mit dem medizinischen Fortschritt zusammen. Denn immer mehr und immer schwerwiegendere Erkrankungen und Verletzungen können erfolgreich behandeln werden. Doch dazu sind eben auch immer öfter Bluttransfusionen oder Blutplasma oder aus Blutprodukten bestehende Medikamente erforderlich. „Deshalb dient die heutige Blutspenderehrung nicht nur dazu, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender zu würdigen und ihnen zu danken, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn es kann gar nicht genug Blutspenden geben“, machte Bürgermeister Erwin Heller deutlich und hegte damit auch die Hoffnung, dass diese Beispiele andere dazu anregen, sich auch einen Ruck zu geben und ebenfalls Blut zu spenden. „Wie schon Erich Kästner wusste: „Es gibt nichts Gutes, außer: man tut es.“ Und beim Blutspenden ist das Etwas-Gutes-Tun ganz einfach: Ein kleiner Piks, ein bisschen Zeit – und ein anderer Mensch schöpft wieder Hoffnung, ein Kind kann wieder vergnügt spielen oder ein Erwachsener wieder laufen. Es ist ganz konkret, was man mit einer Blutspende bewirkt“, animierte der Vorsitzende zum Blutspenden.

 

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Erwin Heller bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf, der Blutspenderzentrale sowie den Ärzten, die regelmäßig bei den Blutspendeterminen mitwirken und ohne dieses Werk der Solidarität nicht durchgeführt werden könnten.

 

Zum Schluss sprach Herr Wolfgang Hahn vom DRK-Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf seinen herzlichen Dank an alle Blutspenderinnen und Blutspender aus. Zudem bedanke er sich bei der Gemeinde Altdorf für die Durchführung der Ehrungen und die Unterstützung dieser guten Sache. Er betonte abschließend noch einmal, dass es für Blut keinen Ersatz gibt.

 

 

 

TOP 2 – Langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat

 

„Politische und kommunale Ehrenämter sind Funktionen, in denen man selten Dank, häufig aber viel Arbeit und ab und zu  auch eine gehörige Portion Ärger erntet“, führte Bürgermeister Erwin Heller einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Sodann machte er deutlich, dass es keinesfalls selbstverständlich ist, dass sich Menschen für 10-, 15-, 20-Jahre oder gar noch länger verpflichten lassen, diese Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben und persönliche Interessen oftmals weit hinten anstehen. Der Vorsitzende fuhr fort „und deshalb möchte ich heute Abend Ihr Engagement in der Gemeideratsarbeit besonders würdigen. Denn wir können heute Abend auf viele Jubiläen zurückschauen.“ Bevor er die Ehrungen vornahm rief Bürgermeister Erwin Heller die vielfältigen Themen und Aufgabenschwerpunkte der letzten 10,15 und 20 Jahre nochmals in Erinnerung.

 

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Bildunterschrift: (v.l.n.r.) Die Gemeinderäte Hans Haas, Dr. Gertrud Göbel, Miriam Mickeler  und Albrecht Brenner gehören seit 2004 dem Altdorfer Gemeinderat an und wurden für ihre 10-jährige Gremienzugehörigkeit geehrt.

 

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Bildunterschrift: (v.l.n.r.) Die Gemeinderäte Christoph Zipperer, Wolfgang Henne und Jürgen Wurster gehören seit 1999 dem Altdorfer Gemeinderat an und wurden für 15-jährige Gremienzugehörigkeit geehrt.

 

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Bildunterschrift: Gemeinderat Arnd Rehn wurde als „dienstältester“ Gemeinderat für seine 20-jährige Tätigkeit im Gremium geehrt. Bürgermeister Erwin Heller überreichte ihm eine Ehrenstehle mit der Zahl 20, sowie die Ehrenurkunde.

 

Abschließend dankte Bürgermeister Erwin Heller auch den Ehegatten der Gemeinderatsmitglieder dafür, dass sie die Arbeit mittragen und mit unterstützen.

 

 

 

TOP 3 – Gebührenhaushalte 2015; Kalkulation der Wasserversorungsgebühren und Erlass der Satzung zur Änderung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser; Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren und Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

 

In seiner Einleitung zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes erinnerte Bürgermeister Erwin Heller zunächst an die dem Gemeinderat in der letzten Sitzung vorgelegten Jahresrechnung. Er betonte, dass die Gemeinde großen Wert auf Gebührensicherheit und Gebührenstabilität legt.

 

Sodann erläuterte Kämmerer Sven Fischer eingehend die Kalkulation der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgebühren. Er führte aus, dass die Gemeinde nach den einschlägigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes dazu verpflichtet ist, in einem mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren eine durchschnittlich 100%-ige Kostendeckung im Wasser- und Abwasserbereich zu erzielen. Daher muss die Kostendeckung regelmäßig überprüft werden.

 

Bei der Frischwasserversorgung erwirtschaftete die Gemeinde in den vergangenen Jahren meist hohe Defizite, welche sie jedoch durch die Überdeckungen aus Vorjahren ausgleichen konnte. Die letzte Erhöhung um 0,06 € wurde im Dezember 2012 mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die derzeitige Wasserversorgungsgebühr beträgt netto 2,05 €. In den kommenden Jahren kann diese Unterdeckung nicht mehr durch den bestehenden Gebührensatz abgedeckt werden. Zudem fällt ins Gewicht, dass die Gemeinde ihr Frischwasser bei der Ammertal-Schönbuchgruppe bezieht und die Wasserbezugspreise in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind (2014 um 2,4 Cent und für 2015 voraussichtlich weitere 4 Cent). Beim Trend steigender Kosten ist gleichzeitig der Verbrauch von Frischwasser in den Haushalten rückläufig. Damit müssen die Fixkosten auf immer weniger Kubikmeter umgelegt werden, was letztlich für eine weitere Verteuerung sorgt. Um eine konstante Deckung der Verluste aus den Vorjahren zu erzielen soll in den nächsten Jahren jeweils ein Verlust von 19.000 € abgedeckt werden. Damit wären diese Verluste in 3 Jahren ausgeglichen. Als Fazit steht fest, dass im Hinblick auf die Einkaufspreisentwicklung für das Frischwasser, sowie das Kostendeckungsgebot es leider angezeigt ist, die Wassergebühren von 2,05 €/m³ auf 2,30 €/m³ (entspricht einer Steigerung von 12,2%) zu erhöhen:

 

 

 

Mit Blick auf die Abwassergebühren ist festzustellen, dass bei der Abwasserbeseitigung in den vergangenen Jahren immer wieder investiert wurde. Durch frühzeitige Reparaturen sollen größere Schäden verhindert und eine gewisse Nachhaltigkeit erzielt werden. Durch diese anhaltende Kostenbelastung kam es in den vergangenen Jahren zu einer Unterdeckung der Kosten. Dieser versuchte man mit der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2012 entgegenzuwirken. Leider zeigte sich, dass der Abwasserverbrauch, gekoppelt am Wasserverbrauch weiter rückläufig war, wodurch die geplante Kostendeckung nicht erreicht werden konnte. Um eine konstante Deckung der Verluste aus den Vorjahren zu erzielen ist in den nächsten Jahren jeweils ein Verlust von 41.000 € abzudecken. Damit wären diese Verluste in 4 Jahren ausgeglichen. Zudem schlagen natürlich auch die hohen Investitionen bei der Kläranlage zu Buche. Als Fazit steht damit fest, dass eine Erhöhung der Abwassergebühren von 2,04 €/m³ auf 2,22 €/m³ (entspricht einer Steigerung von 8,82%) erfolgten sollte:

 

 

 

Etwas erfreulicher gestaltet sich der Blick auf die Niederschlagswasssergebühren. Hier wirkt sich jetzt aus, dass die Summe der versiegelten Flächen (und damit der Teiler) durch das Neubaugebiet Bühl I, sowie das Gewerbegebiet „Benz III“ größer geworden ist. Im Ergebnis kann die Niederschlagswassergebühr  um 21,88% von derzeit 0,64€/m² auf 0,50 €/m² gesenkt werden:

 

 

 

 

In der kurzen Diskussion bekräftigten einige Ratsmitglieder, dass sie der Argumentation der Verwaltung folgen und die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen entsprechend mittragen können. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Wasserversorgungsgebühr auf 2,30 €/m³ und die Abwassergebühr auf 2,22 €/m³ zu erhöhen, sowie die Niederschlagsgebühr auf 0,50 €/m² zu senken. Dazu wurden die notwendigen Änderungssatzungen verabschiedet.

 

 

Hinweis:

Die Änderungssatzungen sind im Anschluss an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt.

 

 

TOP 4 – Hochwasserschutz an der Würm – Vertiefung der Würm nördlich der Holzgerlinger Straße; Vorstellung der Planung und Vergabe des Honorarauftrages

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Mark Mayer vom Büro Mayer Ingenieure, Böblingen am Ratstisch. Sodann gab er dem Gremium einen kurzen Überblick über die Altdorfer Gewässer. Die Gemeinde Altdorf liegt im Oberlauf der Würm. Die Ortslage wird vom „Erlesgraben“ durchflossen, der ab Altdorf den Namen „Würm“ trägt. Im Ortsbereich fließt dem Erlesgraben aus westlicher Richtung die Altdorfer Würm zu. Im Bereich der Seewiesen / Seeweg mündet der Erlachgraben in die Würm ein. Der Vorsitzende führte aus, dass für die Gemeinde Altdorf aus der Vergangenheit, bis auf kleinere lokale Ereignisse, selbst keine gravierenden Hochwasserprobleme bekannt sind. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass ein ausreichender Hochwasserschutz vorliegt. Überflutungen werden erfahrungsgemäß in solch kleinen, stark bebauten Einzugsgebieten in der Regel durch Gewitterereignisse verursacht. Diese weisen wiederum einen hohen Zufallsanteil auf (Lage, zeitlich-räumlicher Verlauf, Häufigkeit des Auftretens). Dabei spielt auch der Bebauungsgrad eine entscheidende Rolle, welcher sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt stark verändert hat. Auch die Folgen der Klimaveränderung sollten bei einer Einschätzung der heutigen Gefährdung berücksichtigt werden. In den letzten (zwei) Jahren kam es immer wieder zu Überschwemmungen im Bereich der Bachstraße und der Schaichhofstraße. Diese zeigen, dass dem Hochwasserschutz große Bedeutung zukommt.

 

Herr Mark Mayer erläuterte dem Gremium zunächst die Berechnung der Hochwassermengen. Mit den bis heute vorliegenden Zwischenergebnissen für den Bereich Erlesgraben und Würm wird deutlich, dass bei größeren Hochwässern in Altdorf mit innerörtlichen Überflutungen infolge von Ausuferungen des Erlesgrabens zu rechnen ist. Dagegen dauert die Untersuchung für den Bereich des Erlachgrabens noch an (dieser ist vom Land nicht als Hochwassergefahrengewässer eingestuft) und wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Das Büro Wald + Corbe, Hügelsheim, das auch für das Land Baden-Württemberg hinsichtlich der Hochwassergefahrenkarten tätig ist, wurde von der Gemeindeverwaltung als Fachplaner beauftragt, sich aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse mit einem Hochwasserschutzkonzept für Altdorf zu befassen. Für den Erlesgraben/Würm liegen die Ergebnisse bereits vor. Der Bereich der Erlachaue wird noch bearbeitet.

Das erarbeitete Hochwasserschutzkonzept sieht als Hauptmaßnahme vor, den Abfluss der Würm nördlich der Holzgerlinger Straße zu verbessern. Der betroffene Abschnitt beginnt mit der Verdohlung unterhalb der Holzgerlinger Straße (L 1184) und endet im Bereich eines Regenwasserrückhaltebeckens. Aufgrund von Sedimenten ist hier eine für die Hochwasserabfuhr ungünstige Situation entstanden. Die Abflussleistung des bestehenden Gewässers reicht nicht aus, um ein HQ100 sicher abzuführen. Geplant ist daher das Gewässer zu vertiefen, um die Abflussleistung zu erhöhen.

Hinzu kommt, dass aktuell in diesem Bereich (konkret bei der ehemaligen „alten Krautfabrik“) eine private Baumaßnahme umgesetzt wird. Im Zuge dessen wurde die am 28. Januar 1963 genehmigte Ufermauer auf gemeindeeigenem Grundstück abgebrochen. Nun stehen Renaturierungsmaßnahmen an.

Durch eine entsprechende Koordinierung beider Maßnahmen (insbesondere Umgestaltung der Böschung, um den Querschnitt der Würm in diesem Bereich aufzuweiten) können Synergieeffekte genutzt werden und das Hochwasserschutzkonzept kann effektiv umgesetzt werden.

Für die Umsetzung der Maßnahme zum Hochwasserschutz (Vertiefung der Würm nördlich der Holzgerlinger Straße) fallen gemäß der Kostenberechnung des Büros Mayer Ingenieure Baukosten in Höhe von insgesamt 117.894,73 € (brutto) an. Ingenieur Mark Mayer erläuterte die vorgesehenen Maßnahmen anhand eines Lageplanes. Er bewertete die Maßnahme als sehr sinnvoll. Die zugrundeliegenden Berechnungen wurden sorgfältig durch das Büro Wald + Corbe durchgeführt und letztlich stehen hier die mit der Baumaßnahme verbundenen Aufwendungen in einem guten Verhältnis zu den damit erzielbaren Verbesserungen.

 

Der Gemeinderat diskutierte sehr ausführlich über die vorgestellte Maßnahme. Dabei wurde als Frage aufgeworfen, inwiefern der Querschnitt der Verdohlung unter der L 1184 ausreichend ist, um auch extreme Hochwasserereignisse zu bewältigen. Der Vorsitzende sicherte zu, die Kapazität durch das Büro Wald + Corbe überprüfen zu lassen.

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass er heute die Nachricht erhalten habe, dass dieses Vorhaben mit 50% vom Land Baden-Württemberg gefördert werden kann, sofern die Gemeinde die Maßnahme in Zusammenhang mit einem Gewässerentwicklungsplan stellen kann.

 

Nach der Beantwortung weiterer Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderates wurde der aktuelle Stand der Planung zustimmend zur Kenntnis genommen und der Umsetzung des Hochwasserkonzeptes (Vertiefung der Würm) im Bereich nördlich der Holzgerlinger Straße bis Ende Gebäude Seeweg 5 zugestimmt. Gleichzeitig wurde das Büro Mayer-Ingenieure, Böblingen mit der weiteren Planung für diese Maßnahme beauftragt.

 

 

 

TOP 5 – Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

 

Der Gemeinderat beschloss die Annahme von Kleinspenden (= Einzelspenden bis 100 €) für die Altdorfer Kindergärten, die Feuerwehr und die Seniorenarbeit in Höhe von insgesamt 890,00 €. Weiter beschloss er die Annahme von weiteren Spenden in Höhe von insgesamt 4.277,05 € für die Bücherei im Bürgerhaus, das Bürgerhaus, die Seniorenarbeit und die Kindergärten.

 

 

 

TOP 6 Sonstiges und Bekanntgaben

 

Energiemanager beim Landkreis

Bürgermeister Erwin Heller informierte über das Konzept des Landkreises Böblingen „Gebündeltes Energiemanagement“. Der Landkreis hatte es sich zur Aufgabe gemacht, das Energiemanagement als Gemeinschaftsprojekt für mehrere Kommunen zu gestalten. Besonders für kleine Kommunen wie Altdorf lohnt es sich nicht, einen eigenen Energiemanager zu beschäftigen. Abgesehen von den damit verbundenen Personalkosten wäre auch der Aufgabenumfang nicht ausreichend für eine ganze Personalstelle. Über das Projekt kann nun ein Energiemanager bei der Energieagentur Kreis Böblingen eingestellt werden, dessen Stelle ausschließlich durch die Zuschüsse des Landes und den teilnehmenden Gemeinden finanziert wird. Dafür ist er nur für diese Kommunen tätig, damit auch dort die notwendigen Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zum Energiemanagement getroffen werden können, Das Projekt ist auf 5 Jahre angelegt. Die Gesamtkosten betragen 530.000 €. Zusätzlich zu den Mitteln der Europäischen Union (260.000 €) kann der Kreis nun mit einem Landeszuschuss in Höhe von 100.000 € rechnen. Der Aufwand für die teilnehmenden Gemeinden ist damit sehr überschaubar. Altdorf hat den Mehrwert, dass nun auch die gemeindeeigenen Liegenschaften energetisch bewertet und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen werden können.

 

 

Bild fürs Bürgerhaus

Die Gemeinde erwirbt das im Mehrzweckraum des Bürgerhauses als Leihgabe aufgehängte Bild unseres Altdorfer Künstlers Hans Bäuerle. Das Bild trägt den Titel „Die Gunst des Augenblicks“ und bietet insbesondere bei den dort stattfindenden standesamtlichen Eheschließungen einen ansprechenden Rahmen.

 

 

Lichtinstallationen am Wasserturm

Im Rahmen der „Sculptura“ wird der Altdorfer Wasserturm im Januar durch eine künstlerische Lichtinstallation in den Abendstunden beleuchtet. Hierfür wird der obere Teil des Turms mittels drei Großformatdiaprojektoren großflächig beleuchtet und der Sockel mittels LED-Beleuchtung angestrahlt. Über eine spezielle Programmierung wechseln die Motive nach einem bestimmten Muster und ergeben so ein dynamisches Licht- und Formenspiel. Das Projekt wird vom Landkreis durchgeführt. Wir sind schon sehr gespannt und freuen uns auf die Lichtinstallationen.