TOP 1: Beschaffung eines neuen Kleintraktors sowie eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt zunächst Herrn Jörg Bürglin sowie Herrn Timo Berner vom Bauhof zu diesem Tagesordnungspunkt. Sodann erläutert er den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache. Kämmerer Sven Fischer ergänzt die Ausführungen anhand einer kleinen Power Point Präsentation.

 

 

Die Gemeinde Altdorf unterhält zur Erfüllung ihrer vielseitigen Aufgaben einen zweckdienlichen Fuhrpark. Unter anderem steht dem Bauhof zur Erledigung seiner Aufgaben ein Kleintraktor zur Verfügung. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen Kommunalschlepper der Marke Schanzlin. Im Jahr 2010 wurde dieser Schlepper durch ein gebrauchtes baugleiches Model ersetzt, welches zwischenzeitlich 10 Jahre alt ist und ca. 2.820 Betriebsstunden hat. Dies entspricht einem Kilometerstand von ca. 120.000 bis 150.000 km bei einem Pkw.

Auf Grund des Alters des Fahrzeuges kommt es immer wieder zu Ausfällen und Reparaturen. Des Weiteren müsste die Gemeinde die 4 Reifen dieses Kleintraktors auf Grund der Profiltiefe komplett erneuern. Da es sich bei den Reifen um ein Sondermaß handelt würden sich die Kosten auf ca. 1.700 € belaufen. Viel bedenklicher ist aber, dass sich ein Schaden an der Zylinderkopfdichtung des 4. Zylinders ankündigt. Die Reparaturkosten sowie die damit verbundenen Folgekosten liegen nach Schätzungen unseres Landmaschinentechnikers Herrn Berner bei ca. 2.500 € und die Reparatur könnte auch nicht von ihm im Bauhof durchgeführt werden.

Eine Reparatur erscheint uns angesichts des Alters des Fahrzeugs als unwirtschaftlich. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Ersatzteilen nicht mehr gewährleistet, da die Firma Schanzlin seit ca 10 Jahren keine Traktoren mehr herstellt. Auch wurde zwischenzeitlich unser alter Schanzlin soweit ausgeschlachtet, dass auch hier kaum mehr verwertbare Ersatzteile vorliegen.

 

Aus diesen Gründen hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit Herrn Bürglin und Herrn Timo Berner nach adäquaten Ersatzfahrzeugen gesucht. Dabei wurde deutlich, dass für den alten Kleintraktor zwei neue Fahrzeuge beschafft werden sollten.

 

1.    Ein Kleintraktor mit Mähwerk und Schneepflug (Ersatz für Schanzlin)

2.     Ein Aufsitzrasenmäher mit Auffangkorb

 

 

 

Hintergrund dieser Überlegung ist eine größere Flexibilität in der täglichen Arbeit zu erreichen. So kann die Grünpflegemannschaft mit zwei Fahrzeugen eigenständig Einsatzstellen anfahren und somit werden unnötige Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Auch könnten durch den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges bei der Pflege des Kunstrasens die vom Hersteller vorgeschriebenen Pflegegänge eingehalten werden (Vorgabe ca. alle 2 Wochen). Dies ist bisher nur schwer möglich, da vor allem in den Sommermonaten der Kommunalschlepper durch das Mähen des Sportplatzes und der übrigen Grünflächen stark ausgelastet ist und gewisse Mäharbeiten nur bei trockenem Wetter durchgeführt werden können.

 

Der Kleintraktor wird auch künftig im Winterdienst eingesetzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Fahrzeug über 2 Sitzplätze verfügt, um auch im Personentransport zu Arbeitsstellen sinnvoll eingesetzt werden zu können.

 

Das Einsatzgebiet des neu zu beschaffenden Aufsitzrasenmähers konzentriert sich vornehmlich auf die Rasensportplätze der Gemeinde sowie die Grünflächen des Friedhofes. Durch den am Fahrzeug verbauten Auffangkorb kann Schnittgut wie Gras und Laub im gleichen Arbeitsschritt aufgesammelt werden und durch die Hochentleerung direkt auf einen Anhänger oder ein Fahrzeug abgeladen werden.

Hierdurch könnte das zeitintensive manuelle Laubaufsammeln vor allem auf dem Friedhof sehr viel effektiver erledigt werden.

 

 

Zubehör:

Der Kleintraktor soll mit denselben Grundfunktionen ausgestattet werden, wie dies bei dem bisher im Einsatz befindlichen Fahrzeug der Fall ist. So soll für den Winterdienst ein Schneeschild mit dem Fahrzeug angeschafft werde. Das bisherige Schneeschild muss auf Grund des Alters und Verschleiß erneuert werden. Jedoch kann der im Jahr 2010 erworbene Salzstreuer bedenkenlos für das neue Fahrzeug verwendet werden.

 

Auch der Frontsichelmäher sollte im Rahmen der Erneuerung des Kommunalschleppers neu angeschafft werden, da der alte, 20 Jahre alte Frontsichelmäher deutliche Altersspuren aufweist. Zudem wäre der neue Frontsichelmäher deutlich breiter und könnte so effektiver größere Flächen abmähen.

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Die Finanzierung des Kleintraktors sowie des Aufsitzrasenmähers sind im Haushaltsplan 2014 vorgesehen. Für den Erwerb von Maschinen wurde ein Betrag von 62.300 € bereitgestellt, wobei 2.300 € für die ebenfalls in diesem Jahr anstehende Neubeschaffungen eines Vibrationsstampfers vorgehalten werden.

 

 

Fahrzeugausstattung:

Um sich einen Überblick über die in Frage kommunalen Kleintraktoren wie auch Aufsitzrasenmähern zu verschaffen nahm der Bauhofleiter Herr Bürglin Schlepper verschiedener Fabrikate und Modelle in Augenschein.

 

 

Angebote:

Kleintraktor

Auf Grund der zwingend erforderlichen Zwei-Mann-Kabine bei dem Kommunalschlepper reduzierten sich die in Frage kommenden Hersteller auf die beiden Fahrzeughersteller ISEKI und HOLDER.

Um eine größere Angebotsauswahl der in die engere Wahl gekommenen Fahrzeuge zu erzielen, wurden mehrere Händler dieser Marken zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gingen insgesamt drei Angebote ein.

 

Bieter Dreher   Preis brutto

Grundmaschine ISEKI TH 4365 AHL A      44.387,00 €

Inzahlungnahme altes Fahrzeug                4.500,00 €

Summe:                                                                        39.887,00 €

 

Bieter Schmid  Preis brutto

Grundmaschine ISEKI TH 4365 AHL A      45.339,00 €

Inzahlungnahme altes Fahrzeug                3.500,00 €

Summe:                                                                        41.839,00 €

 

Bieter Holder    Preis brutto

Grundmaschine HOLDER C 350                78.302,00 €

Inzahlungnahme altes Fahrzeug                3.000,00 €

Summe:                                                                        75.302,00 €

 

 

 

 

Das günstigste Angebot stammt von der Firma Dreher, Böblingen-Dagersheim, mit 44.387,00 €. Zusätzlich bietet die Firma Dreher für die Inzahlungnahme des Altschleppers mit 4.500 € den höchsten Preis.

 

 

Anbauteile / Zubehör

 

Bieter Dreher   Preis brutto

Schneeräumschild Typ ES 2-150 cm         2.011,10 €

Frontsichelmäher FM 16                               4.760,00 €

   Summe:                                                                     6.771,10 €

 

 

Bieter Holder   

Schneeräumschild B 160/67                                    4.641,00 €

   Frontsichelmäher                                        7.021,00 €

   Summe:                                                                     11.662,00 €

 

Das günstigste Angebot stammt von der Firma Dreher mit 6.771,10 €.

 

 

Aufsitzrasenmäher

Auf Grundlage des vom Bauhof selbst erarbeiteten Anforderungsprofils an den Aufsitzrasenmäher sind die Fahrzeuge der Hersteller ISEKI und JOHN DEERE als für den täglichen Einsatz geeignet eingestuft worden.

Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich 2 Firmen legten ein Angebot vor.

 

Bieter Dreher   Preis brutto

Grundmaschine ISEKI SXG 323 HL           18.088,00 €

 

Bieter Schollenberger            Preis brutto

Grundmaschine JOHN DEERE X 950 R   21.820,08 €

 

Das günstigste Angebot stammt von der Firma Dreher mit 18.088,00 €.

 

 

 

 

 

Die Fahrzeuge der Firma Iseki haben Herrn Bürglin und Herr Berner auf Grund von Leistung wie auch Qualität überzeugt. Im Übrigen hat auch die Gemeinde Hildrizhausen einen Kommunalschlepper dieser Marke im Einsatz und ist damit sehr zufrieden.

 

 

In seiner kurzen Diskussion begrüßt der Gemeinderat einhellig die Beschaffung der beiden Fahrzeuge. Dabei wird insbesondere die damit verbundene Arbeitsbeschleunigung, aber auch die Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter positiv bewertet. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

einstimmigen Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeinde beschafft für den Bauhof den Kleintraktor ISEKI TH 4365 AHL A bei der Firma Dreher in Böblingen-Dagersheim als Ersatz für den alten Schanzlin-Schlepper zu einem Angebotspreis in Höhe von 39.887,00 € (abzüglich der Inzahlungnahme des alten Schleppers).

 

  1. Die Gemeinde beschafft für den Kleintraktor ISEKI TH 4365 AHL A einen Schneepflug sowie einen Frontsichelmäher bei der Firma Dreher in Böblingen-Dagersheim zu einem Angebotspreis in Höhe von 6.771,10 €.

 

  1. Die Gemeinde beschafft für den Bauhof den Aufsitzrasenmäher ISEKI SXG 323 HL bei der Firma Dreher, Böblingen-Dagersheim als zusätzliches Fahrzeug für die Grünpflege zu einem Angebotspreis in Höhe von 18.088,00 €.

 

TOP 2: Berken- Grund- und Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt zunächst die neue Rektorin Petra Stegemann zu diesem Tagesordnungspunkt, die mit Wirkung vom 01. Mai 2014 zur neuen Schulleiterin der Adolf-Rehn-Grundschule bestellt wurde. Sodann erläutert er den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

 

 

Die Veränderungen in der Schullandschaft Baden-Württembergs waren in den vergangenen Jahren gravierend. So wurde mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Berken-Grund- und Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf gebildet und gleichzeitig die Hauptschulen an der bisherigen GHS Adolf-Rehn-Schule Altdorf und an der bisherigen GHS Berkenschule Holzgerlingen aufgehoben. Die Adolf-Rehn-Schule wird seitdem als selbständige Grundschule weitergeführt.

 

Im Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Bildung der Berken-Grund- und Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf wurde außerdem geregelt, dass künftig an der Berkenschule (Stammschule mit Sitz der Schulleitung) alle Klassen der Klassenstufen 8 bis 10 und die Klassenstufen 5 bis 7 einzügig und an der Außenstelle in Altdorf die Klassenstufen 5 bis 7 ebenfalls einzügig geführt werden. Im Übrigen wurde dem Schulträger in Aussicht gestellt, dass im Falle von Raumknappheit vorübergehend auch die Stufen 8 und 9 an verschiedenen Standorten geführt werden dürfen. Dabei handelt es sich um Auslagerungen von Klassen, die nicht genehmigungspflichtig sind.

 

Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/2013 ergaben sich für die Schullandschaft erneut gravierende Auswirkungen. Die Anmeldungen an den Werkrealschulen sind drastisch zurückgegangen.

Deshalb konnten am Standort Altdorf keine eigenen 5. Klassen mehr gebildet werden. Aufgrund dessen werden im laufenden Schuljahr in Altdorf nur noch die Klassen 7 und 8 unterrichtet. Zum kommenden Schuljahr hin war eigentlich geplant, dass die Werkrealschulklassen alle in Holzgerlingen unterrichtet werden und in Altdorf lediglich die eigenständige Grundschule verbleibt.

 

 

 

 

  1. Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/2015

 

In der letzten Märzwoche vom 24. bis 28.03.2014 waren die Eltern der diesjährigen Viertklässler dazu aufgerufen, ihre Sprösslinge für die gewünschte weiterführende Schule anzumelden.

 

Die Ergebnisse der Schulanmeldung sind ausführlich in der Anlage zur Niederschrift zusammengestellt. Auf der linken Seite ist die Situation im laufenden Schuljahr 2013/2014 und die Hochrechnung über die Entwicklung der Einschulungen von Erstklässlern bei den Kommunen der Schönbuchlichtung abgedruckt. Auf der rechten Seite sind die Zahlen der angesprochenen Schulanmeldung für die Klassenstufen 5 im kommenden Schuljahr 2014/2015 aufgeführt.

 

Während sich am Schönbuch-Gymnasium und an der Otto-Rommel-Realschule die Anmeldezahlen im Vergleich zum Vorjahr lediglich geringfügig verändert haben, gingen die Anmeldezahlen an der Werkrealschule unter die vom Kultusministerium geforderte Mindestgröße für Eingangsklassen in Höhe von 16 Schülern zurück.

 

Für das kommende Schuljahr sind an der Holzgerlinger Werkrealschule insgesamt 14 Anmeldungen (davon 11 aus Holzgerlingen und 3 aus Altdorf) eingegangen. Von diesen 14 angemeldeten Schülern spielen 3 Schüler mit dem Gedanken die 4. Klasse freiwillig zu wiederholen, wodurch mit hinreichender Sicherheit letztlich nur mit 11 Anmeldungen gerechnet werden kann.

 

Eine Konsequenz dieser Entwicklung wird sein, dass die Klassen 5 und 6 der Werkrealschule im kommenden Schuljahr jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass in den Fächern wie Mathematik, Deutsch und Englisch weiterhin zwei getrennte Klassen gebildet werden und in Fächern wie Musik, Sport oder bspw. Technik jahrgangsübergreifender Unterricht stattfindet.

 

Die sinkende Nachfrage von Werkrealschulen ist kein spezifisches Phänomen der Schönbuchlichtung, sondern sie kann landesweit beobachtet werden und hängt maßgeblich mit dem Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung sowie der gestiegen Konkurrenz durch die neuen Gemeinschaftsschulen zusammen. Die Schulleitung der Berkenschule hat uns mit interessanten Zahlen versorgt, die vor allen Dingen die Folgen des Wegfalls der verpflichtenden Grundschulempfehlung erkennbar machen. Von denjenigen Schülern, denen eine Werkrealschulempfehlung ans Herz

 

 

 

gelegt wurde, haben sich 16 Schüler an der ORS und 7 Schüler an der Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch angemeldet.

 

  1. Angespannte Raumsituation in Holzgerlingen

 

Ausgehend von den immer weiter absinkenden Schüler- und Klassenzahlen im Werkrealschulbereich sollte man eigentlich eher davon ausgehen, dass die Berkenschule in Zukunft immer weniger Klassenzimmer benötigt – doch der Grundschulbereich zeichnet hierzu ein komplett gegensätzliches Bild.

 

Die Grundschule Holzgerlingen startet im kommenden Schuljahr erstmals 6-zügig (bisher 5-zügig). Außerdem sorgt eine Vielzahl an Wiederholern dafür, dass die Klassenstufe 3 ebenfalls 6-zügig sein wird und dementsprechend durch diese beiden Effekte zwei zusätzliche Klassenzimmer benötigt werden. Da im laufenden Schuljahr aus Kapazitätsgründen ein Fachraum als Klassenzimmer genutzt wurde und dieser Umstand rückgängig gemacht werden soll, wird ein weiterer Klassenraum benötigt. Die Berkenschule hat in den zurückliegenden Schuljahren immer äußerst kooperativ auf den steigenden Raumbedarf von Realschule und Kernzeitbetreuung reagiert. Aus diesem Grund sind bis auf einen freiwerdenden Klassenraum an der Realschule alle Kapazitäten im Berkenschulzentrum verplant und durch andere Belegungen blockiert.

 

Die Raumproblematik in Holzgerlingen könnte mit der Bildung von Außenklassen in Altdorf gelöst werden. Hierbei wäre es sinnvoll, wenn die Klassen 8 und 9 in Altdorf unterrichtet würden. Alternativ könnten jedoch auch die Klassen 5 und 6 nach Altdorf kommen.

 

 

  1. Bildung von Außenklassen in Altdorf

 

Die beiden Schulleitungen und die Verwaltungen bevorzugen die Variante, bei der die Klassen 8a und 8 b sowie die Klassen 9 a und 9 b in Altdorf unterrichtet werden. Aktuell befinden sich in Altdorf schon die  2 Klassen 7 und 8. Diese Schüler würden dann weiterhin in Altdorf zur Schule gehen (keine Veränderung). Lediglich die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 8 und 9 aus Holzgerlingen müssten sich umstellen und nach Altdorf zur Schule. Dies ist in dieser Altersstufe unserer Meinung nach leichter möglich wie in Stufe 5 bis 7. Außerdem kennen die Schüler der jetzigen Klassen 7 bis 10 bereits dieses Verfahren. Einzelne Fächer werden ja bereits seit mehreren Jahren nur an

 

 

 

einem der beiden Schulorte angeboten und die Schüler fahren bereits jetzt an verschiedenen Nachmittagen von Altdorf nach Holzgerlingen oder umgekehrt.

 

Für diese Lösung spricht auch, dass sehr viele Schüler der zukünftigen Klassen 8 und 9 in Altdorf oder Hildrizhausen wohnen, während fast alle Schüler der künftigen Klassen 5 und 6 aus Holzgerlingen kommen.

 

Klasse 10 könnte weiterhin in Holzgerlingen bleiben, da hier lediglich Sport und Religion gemeinsam mit Klasse 9 unterrichtet wird. Dieser Unterricht könnte auf den Nachmittag gelegt werden, so dass er weiterhin für alle in Holzgerlingen stattfinden könnte. Für Klasse 10 ist der Standort Holzgerlingen optimal ausgestattet. Diese Lösung würde auch ermöglichen, dass die Fachräume an der Berkenschule auch tatsächlich wieder für den Fachunterricht zur Verfügung stehen würden.

 

 

  1. Auswirkungen der Außenklassen in Altdorf

 

  1. Kernzeitbetreuung

Die Kernzeitbetreuung der Klassen 1 und 2 findet im Dachgeschoss des alten Schulgebäudes statt. Dort nehmen die Schüler auch ihr Mittagessen ein. Die Kernzeitbetreuung (einschließlich Mittagstisch) für die 3. und 4.-Klässler findet hingegen im Obergeschoss des Kindergartens Bühlstraße statt.

Bislang war angedacht, dass die Kernzeitbetreuung der 3. und 4. Klasse zum Schuljahr 2014/2015 in die derzeitigen Mensaräume der Werkrealschule im Erdgeschoss unseres neuen Schulgebäudes wechselt und die Betreuung zusätzlich in einem künftig leerstehenden Klassenraum stattfindet.

Mit den 4 Außenklassen in Altdorf müsste diese Lösung bis auf weiteres verschoben werden.

 

  1. Mittagstisch/Mensa

Die Werkrealschulmensa im Erdgeschoss unseres neuen Schulgebäudes müsste vorerst für die Werkrealschüler weiterbetrieben werden. Die hier beschäftigte Küchen- und Betreuungskraft müsste somit weiterbeschäftigt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Bildung der 4 Außenklassen am Standort Altdorf zuzustimmen und die notwendigen Vereinbarungen dazu mit der Stadt Holzgerlingen zu

 

 

 

 

treffen. Die Schulkostenbeiträge für die in Altdorf unterrichteten Schüler müssen wie bisher von der Stadt Holzgerlingen an die Gemeinde Altdorf abgeführt werden.

 

 

Abschließend betont Bürgermeister Erwin Heller nochmals dass die Schulkostenbeiträge für die in Altdorf unterrichteten Schüler bei solch einer Regelung wie bisher von der Stadt Holzgerlingen an die Gemeinde Altdorf abgeführt werden müssen. Zudem sei an eine Kostenbeteiligung Holzgerlingens an der Küchen- und Betreuungskraft für die Mensa gedacht.

 

In seiner ausführlichen Diskussion begrüßt der Gemeinderat einhellig den Vorschlag, vier Klassen der Werkrealschule in Altdorf zu unterrichten. Sehr positiv wird dabei die gute interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Holzgerlingen und der Gemeinde Hildrizhausen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler bewertet. Einige Gemeinderäte bringen zum Ausdruck, dass eine entsprechende Kostenbeteiligung der Stadt Holzgerlingen obligatorisch sein sollte. Insgesamt wird diese Lösung für die Altdorfer Schule als sehr gute Option bewertet. Nach seiner eingehenden Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

einstimmigen Beschluss:

 

 

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Schulanmeldungen zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Bildung von 4 Außenklassen der Werkrealschule an der Adolf-Rehn-Schule in Altdorf im Schuljahr 2014/2015 zu. Dort sollen jeweils die beiden 8er und 9er Klassen unterrichtet werden.

 

TOP 3: Bausachen- Grundsatzbeschluss über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Geltungsbereich der Bebauungspläne

Hauptamtsleiter Roland Narr erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

 

 

In den Bebauungsplänen Birke I aus dem Jahre 1965, Birke II aus dem Jahre 1971 und Birke III aus dem Jahre 1976 waren ursprünglich keine Nebenanlagen (z.B. Geschirrhütten oder Gartenhäuschen) zugelassen. Bereits Ende der 80er Jahre wurde von Grundstückseigentümern vermehrt der Wunsch laut, auf ihrem Baugrundstück eine Nebenanlage zu errichten. Der Gemeinderat hat sich daraufhin mit der Thematik befasst. Dabei wurden seinerzeit drei grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten untersucht:

 

  1. Das bestehende Verbot von Nebenanlagen wird beibehalten und die Einhaltung des Verbots wird auch durchgesetzt.

 

  1. In den Bebauungsplänen werden Nebenanlagen zugelassen (in Form einer Bebauungsplanänderung.

 

  1. Die Gemeinde erteilt im Einzelfall eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.                                                                                                                                                              

 

 

 

In der Sitzung vom 18. September 1990 hat der Gemeinderat hierzu beschlossen:

 

  1. Die Gemeinde Altdorf erteilt grundsätzlich das Einvernehmen zur Errichtung von Nebenanlagen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung des § 31 Baugesetzbuch (BauGB). Die Entscheidungsbefugnis wird bei Geschirrhütten bis zu 10 m³ umbauten Raumes und bei sonstigen Nebenanlagen auf den Bürgermeister übertragen. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet der Gemeinderat.

 

  1. Kleintierställe sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

 

 

 

 

  1. Die Nebenanlage, insbesondere Geschirrhütten, sollen zum Gebäude hin orientiert werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Nachbarn ihre Nebenanlagen gemeinsam gestalten.

 

  1. Diese Regelungen gelten für die Gebiete Birke und Beunde.

 

 

Immer wieder sprechen Grundstückseigentümer bei der Verwaltung vor und erkundigen sich nach der Zulässigkeit von Nebenanlagen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass 10 m³ umbauter Raum nach nunmehr knapp 25 Jahren nicht mehr zeitgemäß sind. Aktuell liegt der Verwaltung ein Fall auf dem Grundstück Maurener Straße 37 vor. Konkret wurde hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine Geschirrhütte mit rund 19,5 m³ (brutto) beantragt. Die Nachbarn haben dem Vorhaben allesamt zugestimmt.

In neueren Bebauungsplänen (Holzgerlinger Weg I sowie Holzgerlinger Weg II, Altdorf-Ost, Mühlstraße und Bühl I) wurde dem bereits Rechnung getragen und Nebenanlagen jeweils bis 20 m³ (brutto) zugelassen. Diese Regelungen haben sich bewährt.

Durch die Zulässigkeit von Nebenanlagen soll insbesondere dem Bedarf an Geschirrhütten Rechnung getragen werden. Es ist zu begrüßen, wenn dadurch vorhandene Garagen besser ihrer tatsächlichen Nutzung, nämlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen zugeführt werden können. Mit Blick auf die Grundstücksgrößen in den Gebieten ist festzustellen, dass Nebenanlagen mit 20 m³ (Brutto) durchaus vertretbar sind und die vorhandene Durchgrünung dieser Baugebiete auch keineswegs gefährden.

Die Verwaltung empfiehlt, hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenanlagen in den Baugebieten Birke I bis III und Beunde derzeit auch keine Änderung der Bebauungspläne vorzunehmen. Durch das Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens können ggf. noch „Auswüchse“ bei der Errichtung von Nebenanlagen verhindert werden. Gleichfalls ist festzustellen, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Einzelfall nicht möglich ist, sofern Nachbareinwendungen vorliegen.

 

 

Im Zuge der kurzen Beratung begrüßt der Gemeinderat einhellig den Vorschlag der Verwaltung. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

 

 

 

 

einstimmigen Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeinde Altdorf erteilt grundsätzlich das Einvernehmen zur Errichtung von Nebenanlagen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung des § 31 Baugesetzbuch (BauGB). Die Entscheidungsbefugnis wird bei Geschirrhütten bis zu 20 m³ umbauten Raumes und bei sonstigen Nebenanlagen auf den Bürgermeister übertragen. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet der Gemeinderat.
  2. Kleintierställe sind von dieser Regelung ausgenommen.
  3. Die Nebenanlage, insbesondere Geschirrhütten, sollen zum Gebäude hin orientiert werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Nachbarn ihre Nebenanlagen gemeinsam gestalten.
  4. Diese Regelung gilt für die Gebiete Birke I, Birke II, Birke III und Beunde.

 

TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben

Sitzungsniederschriften

 

Hauptamtsleiter Roland Narr gibt die Sitzungsniederschriften der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.04.2014 bekannt.

 

 

Schulleitung der Adolf-Rehn-Schule

 

Bürgermeister Erwin Heller informiert den Gemeinderat, dass Frau Petra Stegemann vom Regierungspräsidium Mitwirkung zum 01. Mai 2014 zur Rektorin der Adolf-Rehn-Grundschule bestellt wurde.

 

 

Neuer Mitarbeiter beim Bauhof der Gemeinde Altdorf

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde mit Beginn des Monats Mai einen Landschaftsgärtner beim Bauhof der Gemeinde beschäftigt. In diesem Zusammenhang erinnert er an die einschlägigen Beratungen des Gemeinderats. Sodann führt er aus, dass der aus Böblingen stammende Maximilian Essig insbesondere für die Grünpflege zuständig ist und auch im allgemeinen Bauhofbetrieb mitarbeitet.

 

 

VDSL2- Ausbau durch die Deutsche Telekom in Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass die Telekom den geplanten Netzausbau in Altdorf für die Zeit vom 01. Juli bis zum 31. November 2014 endgültig angekündigt hat. Die notwendige Vereinbarung zwischen der Telekom und Gemeinde wurde der Verwaltung mit Schreiben vom 06. Mai 2014 übermittelt. Er erinnert daran, dass bereits im Dezember 2013 die Telekom mitgeteilt hatte, dass sie im Jahr 2014 die Internetversorgung deutlich verbessern will – sprich VDSL2 in Altdorf anbieten möchte. Dazu sollen in Altdorf insgesamt 11 Verteilerkästen mittels Glasfaserkabel erschlossen werden (FTTC „Fiber to the Corb“). Hierzu müssen die vorhandenen Verteilerkästen durch größere ersetzt werden. Die Versorgung der einzelnen Häuser erfolgt dann wie bisher über die bestehenden Kupferleitungen. Je nach Entfernung zum Verteilerkasten sind dann Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 50 MB in den Haushalten möglich. Ziel der Telekom

 

 

 

ist es in Altdorf bis Ende des Jahres 2014 spätestens jedoch im ersten Quartal 2015 das verbesserte und ausgebaute Netz bedienfertig anzubieten. Damit wird eine ganz erhebliche Verbesserung der Internetgeschwindigkeit erreicht, insbesondere auch in unserem bisher sehr schlecht versorgten westlichen Gemeindegebiet (Beunde und Birke III).

 

 

Esche am Friedhofsvorplatz

 

Bürgermeister Erwin Heller führt aus, dass sich der Zustand der ca. 230 Jahre alten 4 stimmigen Esche am Friedhofsvorplatz (Ecke Holzgerlinger Straße/Seeweg) von Jahr zu Jahr verschlechtert. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen hat die Verwaltung einen Baumgutachter der Überprüfung des Baumes, der als Naturdenkmal ausgewiesen ist, beauftragt. Dieser kam zum Ergebnis, dass der Baum einen Rückschnitt um etwa 20 % erfahren müsse, um ihn noch weiter zu erhalten. Allerdings stehen die Chancen dafür schlecht, wie der Baumgutachter ausführte. Die Esche hätte ihr maximales Alter erreicht und wenn sich beim Rückschnitt zeigen sollte, dass der Baum nicht erhalten werden kann, müsste er gefällt werden. In diesem Fall würde man dann im kommenden Herbst einen neuen Baum pflanzen. Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass Baumpflegemaßnahmen ohne Wundverschluss aus seiner Sicht mangelhaft seien. Zudem weist er darauf hin, dass es keinen Baum gibt, der ewig hält.

 

Der Vorsitzende informiert in diesem Zusammenhang weiter, dass kürzlich auch zwei Pappeln entlang der Laienstraße aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden mussten. Hier zeichnet sich ebenfalls ab, dass weitere Bäume entfernt werden müssen. Gleiches gilt im Übrigen für die Maurener Straße.

 

 

Skulpturenpfad im Landkreis Böblingen

 

Der Vorsitzende informiert, dass von Sommer 2014 bis Herbst 2015 ein Skulpturenpfad im Landkreis Böblingen Besucher anziehen soll. Der Pfad erstreckt sich auf einen Teilbereich des Museumsradweges zwischen Waldenbuch und Grafenau-Dätzingen. Ein Teil des Pfades führt auch über Altdorfer Markung. Insgesamt sollen an ca. 40 Standorten Kunstwerke präsentiert werden. Die Eröffnung des Skulpturenpfades ist am 27. Juli 2014 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Freizeitanlage in den Seewiesen

 

 

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt die Beschilderung in den Seewiesen. Diese sei uneinheitlich. Er bittet darum, diese zu überprüfen und entsprechend einheitlich und sinnvoll zu gestalten. Der Vorsitzende sichert eine entsprechende Überprüfung zu.

 

 

Gefahrguttransporter auf der L1184, Ortsdurchfahrt Altdorf

 

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt, dass Gefahrguttransporter gemäß der Beschilderung bewusst durch Altdorf geführt werden. Der Vorsitzende sichert eine entsprechende Überprüfung zu.

 

 

Sauberkeit auf Altdorfer Straßen und Gehwegen

 

Ein Mitglied des Gemeinderats bittet darum, im Mitteilungsblatt einen Beitrag über die Durchführung Kehrwochen zu veröffentlichen. Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und sichert eine entsprechende Veröffentlichung zu.

 

 

Gedenktafel an der Friedhofsmauer

 

Ein Gemeinderat bittet darum, die im nördlichen Friedhofsbereich vorhandenen Gedenktafeln an der Friedhofsmauer wieder lesbar zu machen. Der Vorsitzende sichert eine entsprechende Prüfung zu.