TOP 1: Einwohnerfragestunde

Errichtung einer Skater-Anlage

Ein Einwohner erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Suche nach dem Standort für eine Skater-Anlage. Er hinterfragte in diesem Zusammenhang den Standort „Seewiesen“ nochmals kritisch und betonte, dass insbesondere im Bereich des Kastanienbaums am Seeweg verschiedene Wasserleitungen sowie eine große Brunnenkammer vorhanden seien.

Bürgermeister Erwin Heller verwies zunächst auf die Beratung des Gemeinderates vom 18. März 2014, wonach ein Standort in den Seewiesen verworfen wurde und nunmehr ein Platz untersucht wird, der an die Erweiterung des Gewerbegebietes am Ende des Weilemer Weg angrenzt. Hier ist der Planer momentan dabei, diesen Standort zu untersuchen und insbesondere auch Kosteneinsparungsmöglichkeiten zu prüfen. Außerdem prüft er, wie die Anlage im Hinblick auf eventuelle Lärmimmissionen für angrenzende und zukünftige Baugebiete optimal eingebunden werden könnte Sobald die Planung fertiggestellt ist und die Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sind, wird der Gemeinderat über die Skater-Anlage beraten.


Personalsituation im Kindergarten Erlachaue

Eine Einwohnerin erkundigte sich bei der Verwaltung über die aktuelle Personalsituation im Kindergarten Erlachaue. Der Vorsitzende berichtete, dass aktuell aufgrund Schwangerschaften 2 Mitarbeiterinnen ausfallen. Zudem haben 2 Kräfte die Einrichtung verlassen, um sich beruflich fortzubilden. Hauptamtsleiter Roland Narr erläuterte, dass zwischenzeitlich eine neue Mitarbeiterin gewonnen werden konnte, jedoch diese aufgrund ihrer Kündigungsfrist beim jetzigen Arbeitgeber ihre Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte. Da aufgrund des Ausbaus bei der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern der Arbeitsmarkt aktuell leer ist, gestaltet sich die Personalgewinnung sehr schwierig. Um für das Fachpersonal Entlastung herbeizuführen, hat die Gemeinde kurzfristig zwei Hilfskräfte für den Mittagstisch beschäftigt.

TOP 2: Kindergartenangelegenheiten

Hauptamtsleiter Roland Narr stellte dem Gemeinderat die Kindergartenbedarfs-planung für das Kindergartenjahr 2014/2015 vor. Er erläuterte, dass die Kinderzahlen im kommenden Kindergartenjahr im Vergleich zum laufenden Jahr voraussichtlich etwas absinken werden. Konkret werden zum Ende des Kindergartenjahres ca. 10 Kinder weniger unsere Einrichtungen besuchen wie im laufenden Kindergartenjahr. Allerdings wäre nach Ansicht der Verwaltung eine Veränderung in der Anzahl der Kindergartengruppen bei den Kindern zwischen 3 und 6 Jahren noch nicht angezeigt. Allerdings müssen die Jahrgangsstärken weiter exakt beobachtet werden.

 

Er führte aus, dass sich der Rechtsanspruch zur Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr auch in Altdorf bemerkbar macht. Insgesamt ist eine steigende Nachfrage der Krippenplätze zu verzeichnen (erstmals wurden im Januar 2014 über 30 Krippenplätze benötigt). Die vorhandenen Krippengruppen sind allesamt sehr gut ausgelastet. Zum 01. September 2013 haben 35,5% der unter 3-Jährigen eine Krippe in Altdorf besucht. Zum 01.01.2014 ist der Versorgungsgrad in Altdorf sogar auf knapp 43% gestiegen. Zudem gibt es weiterhin konstant Vormerkungen für die Krippenplätze in unseren Einrichtungen. Es zeichnet sich ab, dass dieser Trend anhält und mit einem Versorgungsgrad von ca. 50% gerechnet werden muss. Hier muss die Verwaltung ggf. kurzfristig reagieren und die erforderlichen Plätze zur Verfügung stellen. Dazu wären ggf. weitere Plätze zu schaffen. Im Furtweg gibt es hierfür noch Kapazität. Als problematisch bewertete Herr Narr dabei jedoch, hierfür geeignetes Fachpersonal zu gewinnen, da der Arbeitsmarkt im Bereich der erzieherischen Fachkräfte aufgrund des landesweiten Ausbaus der Kleinkindbetreuung leer ist. Die Verwaltung wird dies jedoch ebenfalls im Auge behalten und bei entsprechendem Bedarf das vorhandene Personal auch bedarfsgerecht einsetzen.

 

Sodann ging Herr Narr in seinen Ausführungen auf die Ganztagesbetreuung ein. Hier gibt es den Wunsch von Sorgeberechtigten, diese – vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten - ggf. auch etwas flexibler in Anspruch nehmen zu können.

 

In der kurzen Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt lobte ein Gemeinderat die hohe Betreuungsqualität in den Altdorfer Kindergarten und würdigte die gute Arbeit des Personals. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen stimmte der Gemeinderat der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/2015 im Sinne des § 3 Kindertagesbetreuungsgesetzes zu. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Bedarfsplanung jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. Zudem sollen anknüpfend an die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2013/2014 bei entsprechendem Bedarf im Haus „Furtweg“ weitere Krippenplätze geschaffen werden. Der Gemeinderat beauftrage die Verwaltung darüber hinaus, die Inanspruchnahme der Ganztagesbereuung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten etwas flexibler zu gestalten und die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

TOP 3: Kreispflegeplan 2020

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass der Kreistag im Oktober 2013 mit der Fortschreibung des Kreispflegeplans die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung einer qualitätsvollen stationären und teilstationären Pflegeinfrastruktur mit Planungszielen für das Jahr 2020 gesetzt hat. Dabei setzt der Kreispflegeplan -Fortschreibung 2020- die erfolgreiche Entwicklung auf der Grundlage der bewährten Zielsetzung fort:

  • qualitätsvolle dezentrale, wohnortnahe bzw. stadtteilbezogene Pflegeein-richtungen für den örtlichen Bedarf und
  • dezentrale homogene Wohngruppen für schwerst Demenzkranke in den größeren Pflegeheimen zu schaffen sowie
  • hohe Flexibilität für gemeindeübergreifende Planungen durch interkommunale Absprachen zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende betonte, dass zur Umsetzung dieser kreisweiten Zielsetzungen weiterhin die interkommunale Solidarität im Kreis Böblingen notwendig ist. Denn interkommunal nicht abgestimmte bedarfsüberschreitende Vorhaben verhindern die Schaffung dezentraler wohnortnaher Strukturen in der Fläche, schaffen Überkapazitäten und können zu einem ruinösen Wettbewerb mit einem Qualitätsabbau in einzelnen Altenpflegeheimen führen. Diese Solidarität soll nunmehr wiederum in Form von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen allen 26 Kreiskommunen und dem Landkreis Böblingen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 bekräftigt werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen der Kreisverband des Gemeindetages und der Landkreis Böblingen gemeinsam:

 

  1. Die Städte und Gemeinden im Kreis Böblingen verpflichten sich, die Zielsetzungen des Kreispflegeplans 2020 anzuerkennen und mit sämtlichen ihnen zustehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten aktiv zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere
  • eigene Grundstücke ausschließlich für Pflegeheime zur Verfügung zu stellen, die den Zielsetzungen der Kreispflegeplanung entsprechen;
  • zwischen Kommune und Betreiber/Bauträger des Altenpflegeheims die gemeinsame Verpflichtung auf die Kreispflegeplanung vertraglich abzusichern;
  • im Rahmen des baurechtlich Zulässigen pflegeplanwidrige Vorhaben nicht zu genehmigen;
  • bei aufzustellenden Bauleitplänen die Zielsetzung der Kreispflegeplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Bei der Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur wird eine Überschreitung des örtlichen Bedarfs nur zugelassen, wenn zuvor eine interkommunale Absprache erfolgt ist.

 

  1. Die Gemeinderäte sollten über diese Empfehlung informiert werden.

 

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass die Gemeinde Altdorf in den Jahren 2002 11 stationäre Dauerpflegeplätze nach Holzgerlingen und 2011 17 stationäre Dauerpflegeplätze nach Hildrizhausen abgetreten hatte. Beide Kommunen haben sich jedoch verpflichtet, sich im Gegenzug bei einer weiteren Fortschreibung des Kreispflegeplanes diese auf Wunsch wieder zurück zu übertragen. Nach dem Kreispflegeplan 2020 ergibt sich für die Schönbuchlichtung ein zusätzlicher Bedarf von 102 Pflegeplätzen. Damit ergibt sich für Altdorf die Chance ein eigenes Pflegeheim zu planen. Ein solcher Weg ist bereits  interkommunal vorbesprochen.

Bürgermeister Erwin Heller führte aus, dass für Altdorf damit der Weg frei wäre, bis zum Jahr 2020 in Altdorf ein Pflegeheim zu realisieren. Hierzu müsse man sich insbesondere schon frühzeitig über einen möglichen geeigneten Standort Gedanken machen, um bei sich bietender Gelegenheit handeln zu können. Einige Mitglieder des Gemeinderates bestätigten einen grundsätzlichen Bedarf hierfür und begrüßten dies. Es wäre sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Besucher schön, wenn vor Ort ein adäquates Angebot geschaffen werden könnte. Einige Gemeinderäte bestätigten in der ausführlichen Diskussion, dass eine solche Vereinbarung zwischen den Kreisgemeinden durchaus sinnvoll sei. Ein Gemeinderat machte deutlich, dass es sorgsam abzuwägen sei, zu welchem Zeitpunkt der Bau eines Pflegeheimes tatsächlich sinnvoll sei. Dazu müssen die Entwicklungen beobachtet werden. Das Gremium war sich darin einig, dass weitsichtige Überlegungen wichtig sind und es wurde angeregt, sich im Rahmen einer Klausurtagung eingehend mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Sodann beschloss der Gemeinderat, mit dem Landkreis Böblingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Verpflichtung zur Einhaltung der Zielsetzungen der Kreispflegeplanung abzuschließen.

TOP 4: Sanierungsgebiet

Zu Beginn der Beratung dieses Tagesordnungspunktes erinnerte Bürgermeister Erwin Heller daran, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ am 31.10.2013 ausgelaufen ist. Im Zuge dieses Sanierungsprogramms konnten zahlreiche städtebauliche Missstände beseitigt und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Derzeit ist unser Sanierungsträger damit befasst, die Abrechnung für dieses Sanierungsgebiet zu erstellen.

 

Sodann berichtete er, dass die Verwaltung im Herbst 2013 einen Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte III“ gestellt hatte, da es in Altdorf weitere Gebiete gibt, in denen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wünschenswert seien und insbesondere Straßenzustände sehr verbesserungswürdig sind. Allerdings ist eine Aufnahme in dieses Programm im Jahr 2014 aufgrund des deutlich überzeichneten Programms sehr unwahrscheinlich. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg verlauten lassen, dass ab 2015 nur noch Kommunen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen werden, die ein gebietsbezogenes integriertes Stadtentwicklungskonzept (GINSEK) vorweisen können. Hinsichtlich der von der Gemeinde Altdorf geplanten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen (z.B. Straßenbaumaßnahmen) wäre es durchaus vorteilhaft, wenn die Gemeinde im Frühjahr 2015 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen werden würde. Um eine Chance zu haben dort aufgenommen zu werden, ist es wichtig bis 2015 das gebietsbezogene integrierte Stadtentwicklungskonzept „GINSEK“ erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür bewegen sich voraussichtlich - je nach Leistungsumfang - im Bereich zwischen 20.000 und 30.000 €. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ bis zu 50% bezuschusst werden. Der Antrag hierzu müsste bis spätestens 25.04.2014 beim Ministerium für Infrastruktur und Verkehr gestellt werden. Die Verwaltung schlug vor, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

In seiner kurzen Aussprache befürworteten einige Gemeinderäte die Erstellung dieses Konzeptes, um damit die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein weiteres Sanierungsprogramm zu erfüllen. Insgesamt wird gutes Entwicklungspotential hierfür in Altdorf gesehen. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Förderantrag für das notwendige gebietsbezogene integrierte Stadtentwicklungskonzept (GINSEK) nach dem Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2014 zu stellen.

 

TOP 5: Instandhaltung der örtlichen Kanalisation / Infrastruktur gemäß Eigenkontrollverordnung

Der Vorsitzende führte aus, dass die Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg die Gemeinden dazu verpflichten, ihre Kanalisation alle 10 Jahre zu untersuchen. Dies erfolgt mit fahrbaren Kameras, die den Zustand der Kanalisation aufnehmen. Aus den so gewonnenen Daten können die erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abgeleitet, sowie Dringlichkeiten definiert werden. Auf der Grundlage der bislang durchgeführten Untersuchungen hat das Büro Mayer Ingenieure, Böblingen, ein Konzept für die Reparatur- und Renovierungsarbeiten für das Jahr 2014 vorgelegt. Die Gemeinde hat für diese Maßnahmen 100.000 € im Vermögenshaushalt veranschlagt. Damit soll zum einen das Kanalnetz instandgehalten werden und zum anderen auch die Stabilisierung der Abwassergebühren sichergestellt werden.

Sodann erläuterte Bürgermeister Erwin Heller, das für diese Sanierungsmaßnahmen ein entsprechender Planungs- und Koordinierungsauftrag an das Büro Mayer Ingenieure, Böblingen, vergeben werden soll. Das Honorarangebot hierfür beläuft sich nach HOAI auf ca. 20.230 €. Das Angebot wird von der Verwaltung als günstig bewertet, da insbesondere auf den möglichen Umbauzuschlag verzichtet wurde.

 

In der kurzen Aussprache bewertete ein Gemeinderat die Maßnahmen als unabdingbar notwendig. Sodann vergab der Gemeinderat den Auftrag an das Büro Mayer Ingenieure, Böblingen, die Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz der Gemeinde Altdorf im Jahr 2014 zu einem Honorar von ca. 20.230 € zu betreuen.

TOP 6: Bausachen

Der Gemeinderat hat zu folgenden Bausachen sein gemeindliches Einvernehmen erteilt:

  1. Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Dachgaube, Buchenweg 28, Flst. Nr. 1940/8
     
  2. Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und zwei überdachten Stellplätzen, Bachstraße 2, Flst. Nr. 30 und 30/1
     
  3. Abriss der ehemaligen Krautfabrik mit Bachmauer und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen, Hildrizhausen Straße 2/1, Flst. Nr. 94