Öffnungszeiten
Bürgerbüro
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Nachmittag nur nach Vereinbarung


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Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
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Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen

Sie möchten ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden? Dann trägt die zuständige Handwerkskammer Sie in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Ablauf

Ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Je nach Angebot der Handwerkskammern steht das Antragsformular zum Download bereit oder kann über ein Formularcenter direkt ausgefüllt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere).

Voraussetzungen

Sie benötigen keinen Qualifikationsnachweis.

Das ist anders, als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk.

Gebühren

Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Gegen die Entscheidung können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.