Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht beantragen (Studierende aus der EU)

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten können ohne Visum und Aufenthaltstitel einreisen und hier leben. Sie erhalten eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.

Ablauf

Üblicherweise stellt die Ausländerbehörde von sich aus eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht aus. Sollten Sie diese nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie schriftlich oder persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Unterlagen

Die Ausländerbehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (üblicherweise genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 650 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland

Gebühren

10 Euro

Rechtsgrundlagen