Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Die Agentur für Arbeit kann eine Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Ihnen abschließen (Eingliederungsvereinbarung). Darin legt sie zusammen mit Ihnen die für Sie geeigneten Maßnahmen zur Eingliederung fest. Ein Teil davon kann auch sein, eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen.

Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen zusätzliche öffentliche Aufgaben erledigt werden, die ohne diese Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. Sie selbst können

  • berufliche Erfahrungen sammeln,
  • Ihre Kenntnisse erweitern,
  • soziale Kontakte knüpfen und
  • sich nach langer Arbeitslosigkeit wieder an den Rhythmus eines festen Arbeitstages gewöhnen.

Dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiver, Sie einzustellen.

Während Sie an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen, erhalten Sie keinen Arbeitslohn, sondern eine Entschädigung für den Mehraufwand.

Hinweis: Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit annehmen, erhalten Sie weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie bleiben auch kranken- und pflegeversichert. Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Arbeitsgelegenheiten gibt es beispielsweise bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden. Arbeitsgelegenheiten dürfen

  • den Wettbewerb nicht verzerren,
  • keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder
  • die Entstehung solcher Beschäftigungen nicht verhindern.

Das Jobcenter entscheidet über die

  • wöchentliche Arbeitszeit,
  • Dauer und
  • Zielsetzung der Arbeitsgelegenheit .

Es richtet sich dabei nach Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen.

Ablauf

Die zuständige Stelle vermittelt Sie aufgrund der mit Ihnen getroffenen Eingliederungsvereinbarung in eine passende Arbeitsgelegenheit.

Achtung: Verweigern Sie eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, kann die zuständige Stelle Ihr Arbeitslosengeld II kürzen.

Unterlagen

Sollten Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.

Voraussetzungen

Sie bekommen Arbeitslosengeld II.

Hinweis: Arbeitsgelegenheiten werden nur unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:

  • Sie können nicht regulär beschäftigt oder ausgebildet werden.
  • Eine Qualifizierung, z.B. die Teilnahme an einer Weiterbildung oder andere Eingliederungsinstrumente, könnte Ihre Aussichten auf reguläre Beschäftigung nicht verbessern.

Rechtsgrundlagen

 
 

Zuständiges Amt

Job Center Böblingen

Calwer Str. 1
71034 Böblingen

Mo - Mi und Fr       7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Do                        14.00 Uhr - 18.00 Uhr

(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)