Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn für Sie die Pflicht, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, wegfällt, müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Achtung: Solange Sie sich nicht beim Beitragsservice abmelden, besteht Ihre Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags fort.
Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus und begründen Sie darin Ihre Abmeldung. Das Formular liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Sie zahlen bisher den Rundfunkbeitrag und
keine