Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung


Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Meist ist es schwierig, entlaufene oder verlorene Tiere wiederzufinden. Viele landen im Tierheim oder werden von Menschen aufgenommen – doch ohne einen Hinweis auf ihre Herkunft können sie ihren Eigentümern nicht zurückgebracht werden. Um Ihr Tier leichter wiederzufinden, sollten Sie es daher registrieren lassen.

Achtung: Für geschützte Tiere wildlebender Arten können besondere, behördliche Kennzeichnungs- und Nachweispflichten bestehen. Diese artenschutzrechtlichen Regelungen sind nicht Gegenstand dieser Beschreibung.

Ablauf

Die dauerhafte Kennzeichnung des Tieres wird üblicherweise beim Züchter oder von einem Tierarzt durchgeführt. Danach können Sie Ihr Tier mithilfe eines Formulars (bei den meisten Stellen bereits mittels Onlineformular auf der Internetseite) registrieren lassen.

Voraussetzungen

Damit Ihr Tier in ein Register aufgenommen werden kann, muss es dauerhaft gekennzeichnet sein (z.B. mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung).

Gebühren

Die Registrierung bei den genannten Stellen ist in der Regel kostenlos.

Für die Kennzeichnung selbst können unterschiedlich hohe Kosten entstehen (für die Tätowierung oder den Mikrochip oder für amtliche Ringe). Erkundigen Sie sich hierüber bei Bedarf bei Ihrem Tierarzt.