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Feiern Sie bald einen besonderen Geburtstag oder ein Ehejubiläum? Bei bestimmten Ereignissen veröffentlicht Ihre Gemeinde beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift und gibt diese an Presse und Rundfunk weiter. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Gemeinden nehmen nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. Meist erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").
Sie müssen persönlich oder schriftlich der Bekanntmachung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Dokumentekeine
§ 34 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)