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Öffnungszeiten
Bürgerbüro
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Mo + Do  15.00 - 18.00 Uhr
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Mo - Fr       9.00 - 12.00 Uhr
Do            16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Altdorf
Kirchplatz 5
71155 Altdorf/BB
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Fax: 07031 7474-10

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Zuständige Mitarbeiter
Claudia Diermeier
1. Stock Zi. 05
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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Feiern Sie bald einen besonderen Geburtstag oder ein Ehejubiläum? Bei bestimmten Ereignissen veröffentlicht Ihre Gemeinde beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift und gibt diese an Presse und Rundfunk weiter. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Gemeinden nehmen nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. Meist erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").

Ablauf

Sie müssen persönlich oder schriftlich der Bekanntmachung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Dokumente  Dokumente
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
 Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 34 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)