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Gemeinde Altdorf
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Fax: 07031 7474-10

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Zuständige Mitarbeiter
Sylvia Eberhardt
EG Zi. 01
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Fax: 07031/7474-10
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Sandra Maihöfer
EG Zi. 01
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Heike Renz
EG Zi. 01
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Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

Ablauf

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
  • schriftlich
    Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familiennamen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • Soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
  • über Online-Formulare im Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet
Dokumente  Dokumente

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigungskarte

 Kosten

keine

Rechtsgrundlage

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen: