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Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
Dokumentewenn möglich: die Wahlbenachrichtigungskarte
keine
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen: